AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Online Shop

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle
Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Maldoner Engineering) über die
Internetseite www.maldoner.de/lv-shop schließen. Soweit nicht anders
vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener
Bedingungen widersprochen. (2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden
Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken
abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche
oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen
oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von
Download-Produkten.

(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen
Download-Produkts auf unserer Seite, unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches
Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu den in der Artikelbeschreibung
angegebenen Bedingungen.

(3) Der Kaufvertrag kommt über das Online – Warenkorbsystem
wie folgt zustande: Die zum Kauf beabsichtigten Download-Artikel werden im
„Warenkorb“ abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der
Navigationsleiste können Sie den „Warenkorb“ aufrufen und dort jederzeit
Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen der Seite „Kasse“ und der Eingabe der
persönlichen Daten sowie der Zahlungsbedingungen werden abschließend nochmals
alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Vor Absenden der
Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu
überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück“ des Internetbrowsers)
bzw. den Kauf abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die
Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ erklären Sie rechtsverbindlich die
Annahme des Angebotes, wodurch der Kaufvertrag zustande kommt.

(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für
Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in
Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 20 Tagen annehmen können.

(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im
Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per
E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von
Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der
E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter
verhindert wird.

§ 3 Nutzungslizenz bei Download-Produkten

(1) Die angebotenen Download-Produkte sind urheberrechtlich
geschützt. Sie erhalten zu jedem bei uns erworbenen Download-Produkt eine
einfache Nutzungslizenz, soweit in der jeweiligen Artikelbeschreibung auf der
Internetseite nichts anderes angegeben ist.

(2) Die einfache Nutzungslizenz umfasst die Erlaubnis, eine
Kopie des Download-Produkts für Ihren persönlichen Gebrauch auf Ihrem Computer
bzw. sonstigem elektronischen Gerät abzuspeichern und/oder auszudrucken. Jede
weitere Kopie ist Ihnen untersagt. Es ist Ihnen ausdrücklich verboten, eine
Datei oder Teile davon zu verändern oder zu bearbeiten und in irgendeiner Weise
Dritten privat oder kommerziell zur Verfügung zu stellen.

(3) Jede Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder
Verbreitung von Konzepten, Entwürfen, Illustrationen, Fotos und Layouts des
Anbieters ist honorarpflichtig und bedarf dessen Zustimmung.

(4) Konzepte, Entwürfe, Illustrationen, Fotos und Layouts
bleiben stets Eigentum des Urhebers und werden ausschließlich im Sinne des
Urheberrechts zu der vereinbarten Nutzungsart zur Verfügung gestellt.

(5) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die
Nutzungsrechte an Dritte, Konzern- oder Tochterunternehmen zu übertragen. Bei
Missachtung wird unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach
Zahlungsaufforderung eine nachträgliche, vom Anbieter ermittelte Vergütung
fällig.

§ 4 Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es
sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

§ 5 Haftung

(1) Wir haften jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haften wir ohne
Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei
arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die
Beschaffenheit des Kaufgegenstandes und in allen anderen gesetzlich geregelten
Fällen.

(2) Die Haftung für Mängel im Rahmen der gesetzlichen
Gewährleistung richtet sich nach der entsprechenden Regelung in unseren
Kundeninformationen (Teil II).

(3) Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist
unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind
wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren
Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten,
die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks
auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
erst möglich machen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.

(4) Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist
die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(5) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem
derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar
gewährleistet werden. Wir haften insoweit weder für die ständige noch
ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen
Dienstleistung.

§ 6 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt Schweizer Recht. Bei Verbrauchern gilt diese
Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts
des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz
nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns
bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie
nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz
oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand
anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich
keine Anwendung.

______________________________________________________________________________________

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Maldoner
Engineering regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Maldoner
Engineering und dem Kunden. Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist
ausgeschlossen, auch wenn die Maldoner Engineering ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht.

2. Lieferung und Versand

Alle Angebote, Empfehlungen und Kostenkalkulationen der Maldoner
Engineering sind freibleibend und unverbindlich. Die Maldoner Engineering ist
berechtigt, Teillieferungen und Lieferungen von Prototypen vorzunehmen.
Leistungen, Dokumentationen, Quellcodes und Support sind im Lieferumfang nur
dann enthalten, wenn diese explizit angeboten und bestellt werden.
Alle von der Maldoner Engineering genannten Liefertermine sind unverbindliche
Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich
bindend vereinbart wird. Vereinbarte Liefertermine gelten mit dem Datum der
Auftragsbestätigung und verschieben sich entsprechend, wenn der Kunde nach
Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen verlangt. Sofern die
erforderliche Mitwirkungshandlung des Kunden oder eines von ihm beauftragten
Dritten nicht oder nicht rechtzeitig erbracht wird oder sonstige Umstände
eintreten, die eine Einhaltung des Liefertermins nicht ermöglichen, welche die Maldoner
Engineering nicht zu vertreten hat, haftet die Maldoner Engineering nicht für
die hierdurch entstehende Verzögerung.

3. Zahlungsbedingungen

Fälligkeit tritt sofort mit Rechnungsstellung ein.
Abweichend vereinbarte Zahlungsziele werden in Rechnungen schriftlich
ausgewiesen. Der Kunde gerät automatisch und auch ohne vorherige Mahnung in
Verzug, wenn die Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und
Zugang beglichen ist. Bei Eintritt des Verzugs ist die Maldoner Engineering berechtigt,
weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Darüber hinaus werden –
vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens – Zinsen
in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der UBS
berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.

4. Rücktritt / Annahmeverzug

Sofern zur Erbringung der Leistungen notwendige, jedoch
nicht von der Maldoner Engineering nicht selbst hergestellte Komponenten
Gegenstand des Vertrags sind, ist die Maldoner Engineering zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt, soweit eine Lieferung durch den jeweiligen Lieferanten
nicht erfolgt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Maldoner Engineering die
Nichtlieferung nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird der Kunde umgehend
über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert und seine bis zum Zeitpunkt
des Rücktritts bereits erbrachte Gegenleistung erstattet.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt dieser schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so ist die Maldoner Engineering berechtigt, für den
insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen Ersatz
zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

5. Aufrechnung / Zurück­­behaltungs­recht / Abtretung

Der Kunde kann gegen Ansprüche der Maldoner Engineering nur
aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Kunden auf diesem
Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegen Ansprüche der Maldoner
Engineering ist zulässig, wenn die Forderung des Kunden auf diesem
Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder unstrittig ist.
Eine Abtretung bzw. Übertragung von Forderungen, Rechten oder Pflichten aus dem
Vertragsverhältnis durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung durch die Maldoner Engineering.

6. Leistungserbringung

Die Leistungserbringung durch die Maldoner Engineering erfolgt
in mehreren Schritten. Hierfür gelten folgende Regelungen:

 6.1. Angebot

Soweit individuell vertraglich nicht abweichend vereinbart,
ist der Kunde verpflichtet, ein Lastenheft mit Anforderungskatalog zu
vorzulegen, auf dessen Basis die Maldoner Engineering ein Angebot mit
Feinkalkulation erstellt. Soweit vereinbart wird, dass auch das Lastenheft
seitens der Maldoner Engineering bearbeitet wird, ist diese Leistung gesondert
zu vergüten. Die vom Kunden als endgültig erklärte Version wird Bestandteil des
Vertrages.

6.2. Pflichtenheft­erstellung

Auf Grundlage dieses Angebotes werden die
Kundenanforderungen in ein Pflichtenheft mit Feinkonzept, Meilenstein- und
Zeitplan eingearbeitet. Mit Abnahme dieses Pflichtenheftes durch den Kunden ist
die erste Abschlagszahlung – soweit nicht anders vereinbart in Höhe von 30 %
der Gesamtsumme – fällig. Bei Ablehnung des Pflichtenheftes hat die Maldoner
Engineering das Recht zur zweimaligen Nachbesserung. Soweit danach eine Abnahme
nicht erfolgt, zahlt der Kunde die vereinbarte Vergütung für das Pflichtenheft,
der Vertrag gilt als beendet.

6.3. Umsetzung

Mit der Abnahme des Pflichtenheftes beginnt die Umsetzung.
Der Kunde erhält ein oder mehrere Prototypen zur Beurteilung der Zielerfüllung.
Änderungen und Abweichungen bedürften der Zustimmung beider Parteien. Bei
Erweiterungen oder Änderungen an bereits realisierten Programmteilen erfolgt
per E-Mail ein Erweiterungsangebot inklusive Kostenvoranschlag und Zeitplanung,
welches der Kunde schriftlich zumindest per E-Mail beauftragen muss. Bei der
Abnahme werden die definierten Anforderungen mit den realen Funktionen der
Applikation mittels schriftlichen Abnahmeprotokolls zusammen mit dem Kunden
abgeglichen. Die Abnahme erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung und
Mitteilung an den Kunden. Der Kunde ist zur Abnahme des Produktes verpflichtet,
wobei die Abnahmen oder Teilabnahmen gemäß Meilensteinplan untergliedert sind.
Soweit im Lieferumfang eine Mitarbeiterunterweisung oder Schulung enthalten
ist, findet diese während der Inbetriebnahme und Abnahme statt. Zur
Inbetriebnahme und Abnahme sind kundenseitig die im Pflichtenheft definierten
Voraussetzungen zu schaffen, sowie geforderte Hilfsmittel, Muster, Anlagen und
geeignetes Personal beizustellen. Die Abnahme gilt als erfolgt, sofern der
Kunde das Abnahmeprotokoll ohne offene Punkte abzeichnet oder die Abnahme
innerhalb der genannten Frist und ohne Angabe von Gründen nicht durchführt.
Bestehen wesentliche Abweichungen, werden die offenen Punkte schriftlich im
Abnahmeprotokoll festgehalten und eine Vorabnahme mit Mängeln bescheinigt. Die
Abweichungen werden in angemessener Frist von der Maldoner Engineering beseitigt
und das Ergebnis zur erneuten Abnahme vorgelegt. Die Abnahme gilt spätestens
mit Zahlung oder Nutzung des Produktes als erfolgt.

6.4. Support

Nach erfolgter Abnahme kann der Kunde das beauftragte
Supportkontingent abrufen. Dies wird in einem Leistungsbericht schriftlich
protokolliert. Supportanfragen, welche eindeutig auf einen bis dahin
versteckten Fehler zurückzuführen sind, tragen nicht zur Reduzierung des
Supportkontingents bei. Gleiches gilt für kundenseitige Rückmeldung mit
Verbesserungsvorschlägen für den kontinuierlichen Software-Verbesserungsprozess.
Verbesserungen am Produkt erhält der Kunde mit dem nächsten regulären Update
ausgeliefert. Ein Rechtsanspruch auf die Umsetzung der Verbesserungsvorschläge
besteht nicht. Diese ist freiwillig.

7. Lizenzierung

Das Eigentum an der Maldoner Engineering entwickelten
Software geht nicht auf den Kunden über. Dieser erhält vielmehr ein
Nutzungsrecht in Form einer Einzelplatz-Lizenz zur Installation und Verwendung
auf einem projektspezifischen und bei Auftragsvergabe definierten Zielsystem.
Abweichende Nutzungsrechte müssen ausdrücklich und schriftlich zwischen der Maldoner
Engineering und dem Kunden vereinbart werden. Alle Urheber- und Schutzrechte
sowie die Rechte zur Vervielfältigung und Bearbeitung der Quellen verbleiben
bei der Maldoner Engineering. Bei Zukauf von Quellcodes behält sich die Maldoner
Engineering vor, nicht kundenspezifische Codeteile zu verschlüsseln oder mit
weiteren Schutzmaßnahmen zu versehen. Die Weitergabe von Applikationen und
Quellen an Dritte oder der Einsatz an nicht definierten Zielsystemen ist ohne
schriftliche Genehmigung der Maldoner Engineering untersagt. Der Kunde hat
geeignete Maßnahmen zu treffen, dass die jeweils vereinbarten und bestehenden
Lizenz- und Urheberrechte weder durch ihn noch durch Dritte verletzt werden.
Bei Verstößen gegen die Nutzungs- und Lizenzvereinbarungen hat der Kunde für
jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in fünffacher Höhe der
Lizenzgebühr zu zahlen, wobei sich die Maldoner Engineering die Geltendmachung
eines nachweislich höheren Schadens vorbehält. Sofern für die Realisierung
eines Projektes Software oder Komponenten von Dritten eingesetzt werden, gelten
für diese Projekte die Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Zur Veräußerung
der Produkte ist der Kunde nicht berechtigt.

8. Haftung und Gewährleistung

Die Maldoner Engineering haftet bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nach
den gesetzlichen Vorschriften. Für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte
Sach- und Vermögensschäden haftet die Maldoner Engineering nur bei Verletzung
solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertrauen darf, wobei die Haftung auf den Ersatz des typischen
vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Gleiches gilt für die Haftung der Maldoner
Engineering für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Eine Haftung der Maldoner
Engineering ist ausgeschlossen, soweit Schäden infolge von Fehlbedienung oder
Nichtbeachtung von Bedienungsanleitungen auf Seiten des Kunden entstehen. Im
Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Gewährleistung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf 12 Monate ab Abnahme
durch den Kunden begrenzt. Dies gilt nicht für das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften und/oder arglistiges Verschweigen eines Mangels. Die
Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, welche durch äußere
Einflüsse, Parametrierungs- oder Bedienungsfehler entstehen. Soweit der Kunde
Software oder Komponenten selbst verändert oder durch Dritte verändern lässt,
sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Für etwaige Mängel leistet die Maldoner
Engineering nach Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Mängel
sind innerhalb der Gewährleistungsfrist durch den Kunden schriftlich
anzuzeigen.

 9. Geheimhaltungs­pflicht

Die Maldoner Engineering und der Kunde verpflichten sich
gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Seite
unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in
irgendeiner Weise zu verwerten, soweit nicht gesetzliche Ansprüche Dritter
diesbezüglich greifen. Unterlagen, Quellcode und andere Informationen, die der
Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im
Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Die Verwendung von Kundendaten
für eigene werbliche Zwecke in ähnlichen Produktsegmenten ist nicht
ausgeschlossen. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne
dass für den Widerspruch weitere Kosten als für die Ermittlung nach den
Basistarifen entstehen.

10. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Schriftform­erfordernis

Der Gerichtsstand ist Arbon. Die Beziehungen der Parteien
unterliegen dem Recht der Schweizerische Eidgenossenschaft. Die Anwendung des
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der jeweilige Firmensitz
der Maldoner Engineering. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und
Ergänzungen von Verträgen und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt
dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die
Stelle der nichtigen Bestimmung dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten
kommt.

______________________________________________________________________________________

Kundeninformationen

1. Identität des Verkäufers

Daniel Maldoner
Rebhaldenstrasse 14
CH-9326 Arbon
Schweiz
E-Mail: info@maldoner.ch

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten
erfolgen nach Maßgabe des § 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

3.1. Vertragssprache ist deutsch.

3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.
Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.

4. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung

Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich in der Artikelbeschreibung und den ergänzenden Angaben auf unserer Internetseite.

5. Preise und Zahlungsmodalitäten

5.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

5.2. Da die Ware per Download geliefert wird, fallen keine Versandkosten an.

5.3. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder in der jeweiligen Artikelbeschreibung ausgewiesen.

5.4. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

6. Lieferbedingungen

6.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder in der jeweiligen Artikelbeschreibung.

7. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

7.1. Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft.

letzte Aktualisierung: 30.07.2026